Gewässerfonds Niedersachsen:
Die Anglerinnen und Angler unserer Mitgliedsvereine, die für das laufende Jahr einen Mitgliedsbeitrag für aktive Mitgliedschaft mit Erlaubnisschein entrichtet haben, können ergänzend für 20,- Euro Gewässerfondsbeitrag eine Jahresmarke Gewässerfonds Niedersachsen erhalten. Diese berechtigt in dem jeweiligen Jahr, die Verbandsgewässer des Landesanglerverbandes Niedersachsen gemäß gültiger Gewässerliste zu beangeln.
Gewässerliste Landesanglerverband Niedersachsen e.V.:
• Lötz I+II, Schlaun I+II, Pütt, Bewässerungsgraben in der Elbmarsch in Rönne
• Barförder Brack in Barförde
• Biberbrack in der Gemarkung Garlstorf
• Brinkgraben und Pütt 1 und 2 in Tespe