Ausstellung Fischereischein
Der Fischereischein in Sachsen wird von der Fischereibehörde ausgestellt. Dafür ist dort nach bestandener Prüfung zum Fischereischein ein schriftlicher Antrag zu stellen. Der Fischereischein wird lebenslänglich ausgestellt. Derzeit ist dafür bei der Fischereibehörde eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 34,00 Euro zu entrichten.
Sächsische Landesanstalt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Fischereibehörde - Fischereischeinstelle
Anschrift: Gutsstraße 1, 02699 Königswartha
Telefon: 035931 / 296 30
Fax: 035931 / 296 11
(Persönliche Besuche bitte nur nach telefonischer Absprache.)
Download Antrag auf Erwerb Fischereischein: [hier klicken]